Eigenbedarf wegen Existenznot
März 2, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Stefan Steininger
Ich habe eine große DG Wohnung vermietet mit 123qm. Mein Mann ist 2013 gestorben und ich muss das Objekt mit hoher Darlehnszahlung jeden Monat zurück bezahlen. Ich habe nun eine Nutzungsänderung für die Wohnung beim Bauamt gestellt da meine Plan ist diese Wohnung für Monteure (Pension) in der Zukunft zu vermieten.
Ich brauche mehr Mieteinnahme um für mich und meine Kinder sorgen zu können.
Kann ich auf Eigenbedarf wegen Existenznot kündigen. In der Wohnung wohnt nur ein Ehepaar mit deren erwachsenem Sohn. Oder gibt es eine andere Möglichkeit diese Mieter rauszubekommen?
Beste Grüße Marianne Unser
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Kündigung wegen Eigenbedarf setzt voraus, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, für die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder für seine Familienangehörigen benötigt, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies scheidet aus.
Ein Kündigung wegen Fehlverhalten des Mieters ist nicht ersichtlich.
Hier könnte aber die Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung in Betracht kommen. Diesesr Grund.ist für den Vermieter gegeben, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks oder der Wohnung gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Da derartige Kündigungen immer mit juristischem Aufwand verbunden sind, sollten Sie dies unbedingt von einem Kollegen vor Ort prüfen und die Kündigung dort fertigen lassen.
Eine genaue Prüfung ist hier sicherlich noch erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen zunächst geholfen zu haben.
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