Renowierungsarbeiten vor der Wohnungsabgabe
Juni 6, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Hallo.Vor drei Monaten habe ich meine Wohnung gekündigt,dort habe ich sieben Jahre gewohnt.Habe dort die Wände weiss gestrichen,löcher zugespachtelt,die Wohnung ist sauber und leer.Aber die Wohnung ist nicht abgenomen worden,weil die arbeiten sind nicht fachgerecht geführt.Ich soll laut Vermiter mir eine Firma beantragen,sodass die Wohnung auf meine kosten fachgerecht saniert ist.Dafür habe ich zwei Wochen zeitaufschub bekommen,die ich auch natürlich bezahlen muss.Wie soll ich jetzt vorgehen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Muss der Mieter laut Mietvertrag renovieren, schuldet er beim Auszug eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte, nicht Renovierungsarbeiten eines Fachmannes. Der Vermieter kann also nicht verlangen, dass Sie hiermit einen Fachbetrieb beauftragen. Wenn Sie die Wände vernünftig weiß gestrichen haben, Löcher zugespachtelt und die Wohnung sauber und leer verlassen haben, reicht dies regelmäßig aus.
Abgesehen davon besteht bei einem sieben Jahre alten Mietvertrag eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Klauseln zu der Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam sind. Denn der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von solchen Klauseln in Standard-Mietverträgen für unwirksam erklärt mit der Folge, dass der Vermieter zur Renovierung verpflichtet bleibt und der Mieter für die bereits erfolgte eigene Renovierung ggf. sogar noch Entschädigungszahlung vom Vermieter verlangen kann.
Daher empfehle ich, den Mietvertrag dahingehend rechtlich überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
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