Klausel für Schönheitsreparaturen in einem Wohnraum-Mietvertrag
Mai 25, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Mietrecht: Nichtigkeit von Klausel für Schönheitsreparaturen in unserem Mietvertrag? Muss ich streichen oder nicht? Kann der Vermieter von der Kaution etwas einbehalten, wenn wir nicht streichen?
Vielen Dank für eine kurzfristige Einschätzung!
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte teilen Sie mir kurz den konkreten Wortlaut der Klausel mit,damit ich Ihnen eine abschließende Antwort geben kann.
Mit freundlichem Gruß
Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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