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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Bin ich als Blogger verpflichtet, mich an bestimmte Impressumspflichten zu halten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich betreibe einen Blog, auf dem ich regelmäßig über verschiedene Themen schreibe. In letzter Zeit habe ich vermehrt gehört, dass Blogger bestimmte Impressumspflichten beachten müssen. Ich bin mir unsicher, ob das auch auf mich zutrifft und welche konkreten Angaben ich in meinem Impressum machen muss.

Momentan habe ich lediglich meinen Namen und meine E-Mail-Adresse auf meiner Website angegeben. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und rechtliche Konsequenzen drohen könnten.

Können Sie mir bitte erklären, welche Impressumspflichten für Blogger gelten und welche Angaben unbedingt in meinem Impressum enthalten sein müssen? Gibt es Unterschiede je nachdem, ob mein Blog rein privat ist oder ob ich damit auch Einnahmen erziele?

Ich würde gerne sicherstellen, dass mein Blog rechtlich einwandfrei ist und ich keine Probleme bekomme. Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Webseite im Hinblick auf das Impressum zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Renate Endres

Otto Ullmann

Sehr geehrte Frau Endres,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Impressumspflichten für Blogger. Es ist tatsächlich wichtig, dass Sie als Betreiberin eines Blogs bestimmte rechtliche Vorschriften beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Impressumspflicht nach § 5 TMG (Telemediengesetz), die auch für Blogs gilt. Demnach müssen Sie als Betreiberin eines Blogs bestimmte Angaben in Ihrem Impressum machen, damit Ihre Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme sowie ggf. eine Telefonnummer. Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, müssen zusätzlich Angaben zur Rechtsform, zum Registergericht und zur Handelsregisternummer gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Impressumspflicht unabhängig davon gilt, ob Ihr Blog rein privat ist oder ob Sie damit auch Einnahmen erzielen. Auch private Blogger müssen ein Impressum führen, wenn ihr Blog öffentlich zugänglich ist.

Um sicherzustellen, dass Ihr Blog rechtlich einwandfrei ist, empfehle ich Ihnen, Ihr Impressum zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sie können dies selbstständig tun, indem Sie die genannten Pflichtangaben in Ihrem Impressum ergänzen. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Agentur mit der Überprüfung Ihres Impressums beauftragen, um sicherzugehen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Ullmann

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