Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Darf ich fremde Inhalte auf meiner Webseite verlinken, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich betreibe eine Webseite, auf der ich regelmäßig über verschiedene Themen schreibe. In letzter Zeit habe ich vermehrt Links zu interessanten Artikeln und Videos anderer Webseiten in meine Beiträge eingebunden, um meinen Lesern zusätzliche Informationen zu bieten. Nun habe ich Bedenken, ob es rechtlich zulässig ist, fremde Inhalte auf meiner Webseite zu verlinken, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

Ich bin mir bewusst, dass das Urheberrecht einen wichtigen Schutz für geistiges Eigentum darstellt und möchte keine Urheberrechtsverletzungen begehen. Allerdings ist es für mich als Privatperson schwer nachvollziehbar, wie ich die Erlaubnis jedes einzelnen Urhebers einholen soll, bevor ich einen Link auf meiner Webseite setze. Gibt es eine Möglichkeit, auf legale Weise fremde Inhalte zu verlinken, ohne dass ich Gefahr laufe, gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Ich möchte meine Webseite weiterhin mit interessanten und informativen Inhalten gestalten, ohne dabei rechtliche Probleme zu riskieren. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir mögliche Lösungsansätze oder Empfehlungen geben könnten, wie ich sicherstellen kann, dass meine Verlinkungen rechtmäßig sind. Vielleicht gibt es bestimmte Richtlinien oder Best Practices, die ich beachten sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hanna Zollmann

Otto Ullmann

Sehr geehrte Frau Zollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verlinkens fremder Inhalte auf Ihrer Webseite. Das Thema Urheberrecht im Zusammenhang mit dem Setzen von Links ist in der Tat komplex und es ist wichtig, hier rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Ich werde Ihnen daher ausführlich erklären, welche Regeln Sie beachten sollten, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Grundsätzlich ist das Setzen von Links auf fremde Inhalte in den meisten Fällen rechtlich unbedenklich, solange Sie dabei bestimmte Regeln einhalten. Das Verlinken an sich stellt nämlich keine Urheberrechtsverletzung dar, da Sie lediglich auf die bereits öffentlich zugänglichen Inhalte anderer Webseiten verweisen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die verlinkten Inhalte legal sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Es ist wichtig, dass Sie keine sogenannten Deep Links setzen, also direkt auf einzelne Unterseiten oder Dateien verlinken, sondern auf die Startseite oder Hauptseite des jeweiligen Inhalts. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie die Quelle des verlinkten Inhalts deutlich kennzeichnen und nicht den Eindruck erwecken, als ob die Inhalte von Ihnen stammen. Eine kurze Quellenangabe oder Beschreibung des verlinkten Inhalts ist hier hilfreich.

Es ist auch ratsam, die Verlinkung so zu gestalten, dass die Nutzer klar erkennen können, dass sie auf eine externe Seite weitergeleitet werden. Sie sollten daher den Link entsprechend kennzeichnen, z.B. durch einen Hinweis wie "Hier geht es zum Originalartikel". So vermeiden Sie Missverständnisse und machen deutlich, dass es sich um fremde Inhalte handelt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen bestimmten Inhalt verlinken dürfen, empfehle ich Ihnen, die Erlaubnis des Urhebers einzuholen. Oftmals reicht bereits eine kurze Anfrage per E-Mail aus, um die Zustimmung des Urhebers zu erhalten. So sind Sie auf der sicheren Seite und können sicherstellen, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen.

Insgesamt gilt also: Das Setzen von Links auf fremde Inhalte ist grundsätzlich erlaubt, solange Sie die genannten Regeln beachten und keine Rechte Dritter verletzen. Mit einer klaren Kennzeichnung der verlinkten Inhalte und gegebenenfalls der Einholung einer Erlaubnis des Urhebers können Sie sicherstellen, dass Ihre Verlinkungen rechtmäßig sind.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Webseite.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Ullmann, Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Internet-,Computerrecht

Otto Ullmann