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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Darf ich Fotos von Personen ohne deren Einwilligung auf meiner Webseite veröffentlichen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich heiße Heike Fritsche und betreibe eine Webseite, auf der ich über verschiedene Themen wie Reisen, Lifestyle und Veranstaltungen berichte. In letzter Zeit habe ich einige Fotos von Personen gemacht, die ich gerne auf meiner Webseite veröffentlichen würde, um meine Beiträge visuell ansprechender zu gestalten. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich das rechtlich gesehen überhaupt darf.

Derzeit ist meine Webseite noch relativ klein und hat nur wenige Besucher, aber ich plane, sie in Zukunft weiter auszubauen und mehr Inhalte zu veröffentlichen. Deshalb ist es mir wichtig, von Anfang an alles rechtlich einwandfrei zu gestalten, um mögliche Konflikte oder Abmahnungen zu vermeiden.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise gegen das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen verstoße, wenn ich ihre Fotos ohne ihre Einwilligung veröffentliche. Ich möchte keinesfalls in rechtliche Schwierigkeiten geraten und frage mich deshalb, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Fotos dennoch rechtssicher auf meiner Webseite zu verwenden. Gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben oder Ausnahmen, die ich beachten sollte?

Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung zu diesem Thema freuen und bitte um Ihre Hilfe, um Klarheit zu bekommen, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Fritsche

Otto Ullmann

Sehr geehrte Frau Fritsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung von Fotos von Personen auf Ihrer Webseite. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen machen und sicherstellen möchten, dass Sie alles korrekt und rechtssicher handhaben. Gerne gebe ich Ihnen dazu eine ausführliche Einschätzung.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild, welches in § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt ist. Danach dürfen Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden, sofern sie als Hauptmotiv erkennbar sind. Das bedeutet, dass Sie in der Regel die Zustimmung der abgebildeten Personen einholen müssen, bevor Sie ihre Fotos auf Ihrer Webseite veröffentlichen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise Situationen, in denen die betreffenden Personen nur als Beiwerk oder Teil einer größeren Szene abgebildet sind und nicht im Fokus des Fotos stehen. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen kann unter Umständen eine Veröffentlichung ohne Einwilligung zulässig sein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen eng auszulegen sind und im Zweifelsfall eine Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt werden sollte, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Insbesondere bei der Veröffentlichung von Fotos auf einer kommerziellen Webseite wie Ihrer ist Vorsicht geboten.

Ich empfehle Ihnen daher, sich im konkreten Einzelfall genau zu überlegen, ob die Verwendung der Fotos ohne Einwilligung der Personen rechtlich vertretbar ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Einwilligung einholen müssen, können Sie auch in Betracht ziehen, die Personen auf den Fotos unkenntlich zu machen oder generell auf die Verwendung von Fotos mit erkennbaren Personen zu verzichten.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine rechtliche Beratung in dieser Angelegenheit wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Sie von Anfang an alles rechtlich einwandfrei gestalten, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Ullmann, Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht

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