Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Trennung das gemeinsame Eigentum aufzuteilen?
Juni 25, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,
ich heiße Xenia Rademacher und stehe vor einer schwierigen Situation. Mein Partner und ich haben beschlossen uns zu trennen und nun stellt sich die Frage, wie wir unser gemeinsames Eigentum aufteilen können. Wir haben während unserer Beziehung gemeinsam eine Immobilie erworben, die uns beiden gehört. Zudem haben wir gemeinsame Konten, Wertgegenstände und andere Vermögenswerte, die aufgeteilt werden müssen.
Aktuell leben wir noch zusammen in der gemeinsamen Immobilie, jedoch ist die Situation zunehmend unangenehm und wir möchten schnellstmöglich eine Lösung finden, um unsere Trennung zu vollziehen. Ich mache mir Sorgen darüber, wie wir fair und gerecht das Eigentum aufteilen können, ohne in einen Streit zu geraten oder vor Gericht gehen zu müssen.
Meine Frage an Sie ist, welche Möglichkeiten gibt es bei einer Trennung das gemeinsame Eigentum aufzuteilen? Gibt es gesetzliche Regelungen, die berücksichtigt werden müssen? Wie können wir eine faire Vereinbarung treffen, die beiden Parteien gerecht wird und Streitigkeiten vermeidet? Gibt es Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung, um eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Rademacher
Sehr geehrte Frau Rademacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums bei einer Trennung. Diese Situation ist in der Tat oft schwierig und emotional belastend, daher ist es wichtig, eine faire und gerechte Lösung zu finden, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei einer Trennung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das gemeinsame Eigentum aufzuteilen: die einvernehmliche Regelung zwischen den Partnern oder die gerichtliche Auseinandersetzung. Eine einvernehmliche Regelung ist oft die bevorzugte Option, da sie in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend ist als ein Gerichtsverfahren. Dabei können die Parteien selbst bestimmen, wie sie das gemeinsame Eigentum aufteilen und eine Vereinbarung schriftlich festhalten.
Wenn es jedoch zu keiner Einigung kommt, können die gesetzlichen Regelungen des Familienrechts zur Anwendung kommen. Gemäß § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben beide Partner grundsätzlich einen Anspruch auf eine angemessene Teilhabe am Vermögen, das während der Partnerschaft erworben wurde. Dabei wird das sogenannte Zugewinnausgleichsprinzip angewendet, das besagt, dass derjenige, der während der Partnerschaft mehr Vermögen erworben hat, einen Ausgleich an den anderen Partner leisten muss.
Um eine faire und gerechte Aufteilung des gemeinsamen Eigentums zu erreichen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird. Der Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, eine schriftliche Vereinbarung auszuarbeiten, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Es gibt auch alternative Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation, bei der ein neutraler Dritter als Vermittler eingeschaltet wird, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Die Mediation kann helfen, Konflikte zu lösen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne vor Gericht zu gehen.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich zeitnah an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, um Ihre Situation zu besprechen und eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen entspricht. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser
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