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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Was sind meine Rechte als unverheirateter Vater?

Sehr geehrte Frau/Frau Fuchs,

ich stehe vor einer schwierigen Situation und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich bin ein unverheirateter Vater und habe mich von der Mutter meines Kindes getrennt. Nun mache ich mir Sorgen um meine Rechte als Vater. Ich möchte gerne wissen, welche Rechte ich habe in Bezug auf das Sorgerecht, den Umgang mit meinem Kind und finanzielle Unterstützung.

Zur Hintergrundinformation: Ich war nicht mit der Mutter meines Kindes verheiratet und wir haben nie ein gemeinsames Sorgerecht beantragt. Allerdings möchte ich eine gute Beziehung zu meinem Kind aufrechterhalten und mich aktiv an seinem Leben beteiligen. Die Mutter meines Kindes ist jedoch nicht sehr kooperativ und möchte mir den Kontakt erschweren.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht weiß, welche Rechte ich als unverheirateter Vater habe und wie ich meine Rechte durchsetzen kann. Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um mein Sorgerecht zu erhalten, den Umgang mit meinem Kind zu regeln und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche Rechte ich als unverheirateter Vater habe und wie ich meine Rechte in Bezug auf das Sorgerecht, den Umgang mit meinem Kind und finanzielle Unterstützung durchsetzen kann? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Fuchs

Oliver Breitwieser

Sehr geehrte Frau Fuchs,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Familienrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Rechte als unverheirateter Vater machen und ich möchte Ihnen gerne helfen, Klarheit zu schaffen.

Als unverheirateter Vater haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein verheirateter Vater. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, ein Sorgerecht für Ihr Kind zu beantragen. Das Sorgerecht umfasst das Recht zur Entscheidung über alle wichtigen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, wie z.B. die Gesundheit, Bildung und Erziehung des Kindes. Wenn die Mutter Ihres Kindes nicht bereit ist, das Sorgerecht mit Ihnen zu teilen, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Gericht wird dann prüfen, ob dies im besten Interesse des Kindes ist.

Was den Umgang mit Ihrem Kind betrifft, haben Sie als Vater ebenfalls das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Kind. Wenn die Mutter den Kontakt erschwert, können Sie beim Familiengericht einen Umgangsregelung beantragen. Das Gericht wird dabei das Wohl des Kindes als oberste Priorität berücksichtigen und eine angemessene Umgangsregelung festlegen.

In Bezug auf finanzielle Unterstützung haben Sie als Vater auch die Verpflichtung, für das Kind Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile und den Bedürfnissen des Kindes. Wenn die Mutter Ihres Kindes Unterhaltszahlungen von Ihnen verlangt, können Sie beim Jugendamt oder beim Familiengericht eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Vater kennen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um diese durchzusetzen. Ich empfehle Ihnen, sich an einen erfahrenen Familienrecht-Anwalt zu wenden, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützen kann.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Anfrage und alles Gute für Ihre Situation.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser

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Oliver Breitwieser