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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Kann ich den Ehevertrag nachträglich ändern lassen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich mit einer Frage zum Thema Familienrecht an Sie, da ich unsicher bin, wie ich in meiner aktuellen Situation vorgehen soll. Mein Name ist Chloé Wunderlich und ich bin seit fünf Jahren mit meinem Ehemann verheiratet. Wir haben vor der Eheschließung einen Ehevertrag aufgesetzt, der unter anderem Regelungen zu unserem Vermögen und Unterhalt enthält.

In den letzten Monaten haben sich jedoch einige Veränderungen in unserer finanziellen Situation ergeben, die im Ehevertrag nicht berücksichtigt sind. Mein Ehemann hat eine neue berufliche Position angenommen und verdient nun deutlich mehr als zu Beginn unserer Ehe. Ich selbst habe mein eigenes Unternehmen gegründet und verdiene ebenfalls mehr als zuvor.

Aufgrund dieser Veränderungen bin ich besorgt, dass der bestehende Ehevertrag nicht mehr unseren aktuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht. Daher frage ich mich, ob es möglich ist, den Ehevertrag nachträglich zu ändern und anzupassen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um die Vereinbarungen im Ehevertrag zu modifizieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen?

Ich möchte sicherstellen, dass wir fair und gerecht behandelt werden und dass der Ehevertrag unseren aktuellen Lebensumständen entspricht. Über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Wunderlich

Gerd Möller

Sehr geehrte Frau Wunderlich,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ehevertrag und mögliche Anpassungen aufgrund veränderter finanzieller Situationen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht kann ich Ihnen hierzu einige Informationen geben.

Grundsätzlich ist es möglich, einen bestehenden Ehevertrag nachträglich zu ändern oder anzupassen. Dies kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn sich die finanziellen Verhältnisse eines Ehepartners deutlich verändert haben und dadurch die bestehenden Regelungen im Ehevertrag nicht mehr angemessen sind. In Ihrem Fall, wo sowohl Sie als auch Ihr Ehemann in den letzten Monaten eine deutliche Einkommenssteigerung verzeichnet haben, könnte eine Anpassung des Ehevertrags sinnvoll sein.

Um den Ehevertrag zu modifizieren, ist es ratsam, sich mit Ihrem Ehemann an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden, der Sie bei der Überarbeitung des Ehevertrags unterstützen kann. Gemeinsam können Sie die aktuellen finanziellen Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigen und entsprechende Anpassungen im Ehevertrag vornehmen. Hierbei ist wichtig, dass beide Parteien freiwillig und einvernehmlich an der Änderung des Ehevertrags mitwirken.

Es ist zu beachten, dass eine nachträgliche Änderung des Ehevertrags notariell beurkundet werden muss, um rechtlich wirksam zu sein. Der Notar unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und die Änderungen rechtskräftig zu machen.

Es ist ratsam, frühzeitig tätig zu werden, um sicherzustellen, dass der Ehevertrag an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird und fair für beide Seiten ist. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen oder für eine Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Unterstützung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller

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Experte für Familienrecht

Gerd Möller