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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Partner das gemeinsame Eigentum behalten will?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich bin Alice Gerdes und habe eine Frage bezüglich meiner aktuellen Lebenssituation. Mein Partner und ich haben gemeinsam ein Haus erworben, das wir während unserer Beziehung bewohnt haben. Nun hat sich unsere Beziehung leider auseinanderentwickelt und wir stehen vor der Entscheidung, was mit dem gemeinsamen Eigentum passieren soll.

Mein Partner möchte das Haus gerne behalten und allein weiterhin darin wohnen. Ich hingegen bin mir unsicher, da ich auch einen Anteil am Haus habe und nicht einfach auf mein Recht verzichten möchte. Ich mache mir Sorgen darüber, wie ich meine finanzielle Sicherheit gewährleisten kann, wenn mein Partner das Haus behält und ich ausziehen müsste.

Meine Frage lautet daher: Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation, wenn mein Partner das gemeinsame Eigentum behalten will? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um meinen Anteil am Haus zu sichern oder eine angemessene finanzielle Entschädigung zu erhalten? Gibt es Alternativen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, das Haus gemeinsam zu verkaufen und den Erlös gerecht aufzuteilen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alice Gerdes

Gerd Möller

Sehr geehrte Frau Gerdes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer aktuellen Lebenssituation und des gemeinsamen Hausbesitzes mit Ihrem Partner. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und nach Möglichkeiten suchen, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

In einer solchen Situation, in der sich ein Paar trennt und gemeinsames Eigentum vorhanden ist, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihren Anteil am Haus zu sichern oder eine angemessene finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob Sie und Ihr Partner eine schriftliche Vereinbarung über die Eigentumsverhältnisse des Hauses getroffen haben. Falls dies der Fall ist, sollten Sie diese Vereinbarung genau prüfen, um festzustellen, welche Regelungen für den Fall einer Trennung getroffen wurden.

Falls keine schriftliche Vereinbarung existiert, greift in der Regel das gesetzliche Güterrecht. Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Partner grundsätzlich je zur Hälfte am Haus beteiligt sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. In diesem Fall hätten Sie einen Anspruch auf die Hälfte des Verkehrswertes des Hauses.

Wenn Ihr Partner das Haus behalten möchte und Sie Ihren Anteil nicht einfach aufgeben möchten, können Sie mit ihm verhandeln und eine Einigung über die Aufteilung des Hauswertes erzielen. Es ist empfehlenswert, hierbei die Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Haus gemeinsam zu verkaufen und den Erlös gerecht aufzuteilen. Dies kann eine faire Lösung sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine schnelle Aufteilung des Vermögens zu ermöglichen.

In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche und Möglichkeiten zu klären. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Lösungswege in Ihrer Situation geben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht

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