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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Kann ich den Unterhalt für mein Kind nachträglich ändern lassen?

Sehr geehrte Rechtsanwälte für Familienrecht,

ich wende mich an Sie mit der Frage, ob es möglich ist, den Unterhalt für mein Kind nachträglich zu ändern. Meine Ex-Partnerin und ich haben uns vor zwei Jahren getrennt und haben seitdem eine Vereinbarung über die Höhe des Kindesunterhalts getroffen. In der Zwischenzeit haben sich jedoch meine finanziellen Verhältnisse deutlich verschlechtert, da ich meinen Job verloren habe und nur noch ein geringes Einkommen habe.

Derzeit bin ich kaum in der Lage, den vereinbarten Kindesunterhalt in voller Höhe zu zahlen und habe große Sorgen, dass ich meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Meine Ex-Partnerin ist jedoch nicht bereit, einer Reduzierung des Unterhalts zuzustimmen und besteht auf der Einhaltung der ursprünglichen Vereinbarung.

Ich frage mich daher, ob es rechtlich möglich ist, den Kindesunterhalt im Nachhinein zu ändern, um meine finanzielle Situation angemessen zu berücksichtigen. Gibt es gesetzliche Möglichkeiten oder rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um den Unterhalt anzupassen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden? Ich möchte natürlich weiterhin meinen Verpflichtungen gegenüber meinem Kind nachkommen, bin aber aufgrund meiner finanziellen Lage dringend auf eine Änderung angewiesen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Schillinger

Gerd Möller

Lieber Tobias Schillinger,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Möglichkeit, den Unterhalt für Ihr Kind nachträglich zu ändern. Es tut mir leid zu hören, dass sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert hat und Sie Probleme haben, den vereinbarten Kindesunterhalt zu zahlen. Es ist wichtig, dass Sie sich um eine angemessene Lösung bemühen, um weiterhin Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrem Kind nachkommen zu können.

In der Regel ist es durchaus möglich, den Kindesunterhalt im Nachhinein zu ändern, wenn sich die finanziellen Verhältnisse eines Elternteils wesentlich verändert haben. Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob eine sogenannte "unvorhersehbare und dauerhafte Veränderung" eingetreten ist, die eine Anpassung des Unterhalts rechtfertigt. Der Verlust des Arbeitsplatzes und ein daraus resultierendes geringes Einkommen kann definitiv als solch eine Veränderung angesehen werden.

Um den Kindesunterhalt anzupassen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Ex-Partnerin suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls dies nicht möglich ist, können Sie einen Anwalt für Familienrecht konsultieren, der Ihnen bei der Anpassung des Unterhalts behilflich sein kann. Ihr Anwalt wird die notwendigen Schritte einleiten, um eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, falls eine Einigung mit Ihrer Ex-Partnerin nicht erzielt werden kann.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen bezüglich Ihrer finanziellen Situation vorlegen können, um Ihre Situation nachvollziehbar zu machen. Der Richter wird dann anhand dieser Informationen entscheiden, ob eine Anpassung des Kindesunterhalts gerechtfertigt ist. Es kann sein, dass der Unterhalt vorübergehend reduziert wird, bis sich Ihre finanzielle Situation wieder verbessert hat.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich zeitnah um eine Lösung zu bemühen, um weiteren finanziellen Problemen vorzubeugen und sicherzustellen, dass Sie weiterhin Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrem Kind nachkommen können. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Anpassung des Kindesunterhalts und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht

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Gerd Möller