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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Was sind die rechtlichen Folgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Sehr geehrte Rechtsanwälte für Familienrecht,

ich wende mich an Sie, da ich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebe und mir unsicher über die rechtlichen Konsequenzen bin. Mein Name ist Robert Schlittmaier und ich lebe seit drei Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Wir haben gemeinsam ein Kind und teilen uns die Kosten für Miete, Lebensmittel und die Erziehung des Kindes. Wir haben jedoch nie geheiratet und auch kein gemeinsames Sorgerecht beantragt.

Mir ist bewusst, dass in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein automatischer Unterhalt oder Erbrecht besteht wie in einer Ehe. Allerdings machen mir vor allem die rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Trennung Sorgen. Gibt es Regelungen zur Aufteilung von Vermögen oder Sorge- und Umgangsrecht für das Kind? Wie kann ich mich und mein Kind absichern, falls unsere Beziehung in Zukunft scheitern sollte?

Ich möchte mich rechtzeitig informieren und mögliche Vorsorgemaßnahmen treffen, um unnötige Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Könnten Sie mir bitte Auskunft über die rechtlichen Folgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geben und mögliche Lösungsanssätze aufzeigen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Schlittmaier

Oliver Breitwieser

Sehr geehrter Herr Schlittmaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Konsequenzen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es ist verständlich, dass Sie sich über mögliche Regelungen zur Aufteilung von Vermögen, Sorge- und Umgangsrecht für Ihr Kind sowie generelle Absicherungsmöglichkeiten informieren möchten.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten grundsätzlich keine automatischen rechtlichen Regelungen wie in einer Ehe. Dies bedeutet, dass es kein automatisches Unterhaltsrecht oder Erbrecht gibt. Jedoch können Sie durch individuelle Vereinbarungen oder Vorsorgemaßnahmen bestimmte Aspekte regeln und sich somit absichern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob Sie und Ihre Partnerin bereits gemeinsame Vermögenswerte haben. Falls ja, könnten Sie beispielsweise einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, um die Aufteilung im Falle einer Trennung zu regeln. In diesem Vertrag könnten Sie auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für Ihr Kind festhalten.

Im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht für Ihr Kind ist es ratsam, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Dies bedeutet, dass beide Elternteile in wichtigen Entscheidungen für das Kind einbezogen werden und die Verantwortung teilen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie auch das alleinige Sorgerecht beantragen und einen Umgangsregelung für den anderen Elternteil festlegen.

Des Weiteren könnten Sie überlegen, ein Testament aufzusetzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind im Falle Ihres Ablebens abgesichert ist. In einem Testament können Sie festlegen, wer Ihr Vermögen erben soll und welche finanziellen Regelungen für Ihr Kind getroffen werden sollen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über diese rechtlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Familienrecht-Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung von individuellen Vereinbarungen und Vorsorgemaßnahmen helfen, um mögliche Streitigkeiten und Unsicherheiten in Zukunft zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser

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Oliver Breitwieser