Kann ich den Kindesunterhalt nachträglich ändern lassen?
März 10, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Breitwieser
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat in einer familiären Angelegenheit benötige. Mein Name ist Maria Klein und ich bin alleinerziehende Mutter eines fünfjährigen Sohnes. Seit der Trennung von meinem Ex-Partner vor drei Jahren zahlt er regelmäßig den vereinbarten Kindesunterhalt in Höhe von 300 Euro pro Monat. Jedoch hat sich meine finanzielle Situation in den letzten Monaten verschlechtert, da ich meinen Job verloren habe und nun nur noch Teilzeit arbeite. Dadurch habe ich Schwierigkeiten, die Kosten für die Betreuung meines Sohnes und den Lebensunterhalt zu decken.
Ich mache mir Sorgen, dass ich den Kindesunterhalt in der vereinbarten Höhe nicht mehr lange aufbringen kann und frage mich daher, ob es möglich ist, den Unterhalt nachträglich zu ändern. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, den Kindesunterhalt an die geänderten Umstände anzupassen? Welche Schritte muss ich hierfür einleiten und welche Unterlagen werden benötigt? Kann ich die Änderung rückwirkend geltend machen oder muss ich die neue Unterhaltsregelung ab sofort umsetzen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Klein
Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen einige Informationen zu Ihrer Frage bezüglich der Änderung des Kindesunterhalts geben.
Grundsätzlich ist es möglich, den Kindesunterhalt anzupassen, wenn sich die finanzielle Situation eines Elternteils, der den Unterhalt zahlt oder erhält, geändert hat. In Ihrem Fall, da Sie Ihren Job verloren haben und nur noch Teilzeit arbeiten, ist dies sicherlich eine Veränderung der Umstände, die eine Anpassung des Kindesunterhalts rechtfertigen könnte.
Um den Kindesunterhalt nachträglich zu ändern, müssen Sie einen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels beim zuständigen Familiengericht einreichen. In diesem Antrag sollten Sie Ihre geänderte finanzielle Situation darlegen und belegen, zum Beispiel durch aktuelle Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und eine Aufstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag schnellstmöglich stellen, sobald sich Ihre finanzielle Situation ändert. Eine rückwirkende Anpassung des Kindesunterhalts ist grundsätzlich möglich, jedoch muss das Gericht dies im Einzelfall prüfen und entscheiden. Es kann also sein, dass die neue Unterhaltsregelung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gilt, aber auch rückwirkend angepasst wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Es ist ratsam, sich in dieser Angelegenheit von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt eingeleitet werden. Ein Anwalt kann Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Sie im Verfahren vor Gericht vertreten.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Anpassung des Kindesunterhalts. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser
Rechtsanwalt für Familienrecht
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