Wie funktioniert das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
August 24, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Breitwieser
Liebes Rechtsanwaltsteam,
ich bin Marie Richter und habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei getrennt lebenden Eltern. Meine Partnerin und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt und haben eine gemeinsame Tochter, Lena, die sieben Jahre alt ist. Wir konnten uns bisher noch nicht einigen, bei wem Lena ihren ständigen Wohnsitz haben soll.
Derzeit lebt Lena abwechselnd eine Woche bei mir und eine Woche bei meiner Ex-Partnerin. Ich mache mir Sorgen um Lenas Wohlbefinden und Stabilität, da sie sich manchmal schwer tut, sich ständig zwischen zwei Haushalten hin und her zu bewegen. Ich frage mich, ob es nicht besser wäre, wenn Lena einen festen Wohnsitz bei einem von uns hätte und das andere Elternteil lediglich ein Besuchsrecht hätte.
Meine Frage an Sie lautet: Wie funktioniert das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei getrennt lebenden Eltern und welche Möglichkeiten gibt es, um eine Lösung zu finden, die im Sinne des Kindeswohls ist? Gibt es bestimmte Kriterien, die bei der Entscheidung über den ständigen Wohnsitz des Kindes berücksichtigt werden müssen? Wie kann ich vorgehen, um eine einvernehmliche Einigung mit meiner Ex-Partnerin zu erzielen oder welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich festzulegen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie Richter
Sehr geehrte Frau Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht bei getrennt lebenden Eltern. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um das Wohlbefinden und die Stabilität Ihrer Tochter Lena machen, da sie sich zwischen zwei Haushalten hin und her bewegen muss. In der Regel ist es im Sinne des Kindeswohls wichtig, dass eine klare Regelung bezüglich des ständigen Wohnsitzes getroffen wird, um dem Kind Sicherheit und Stabilität zu bieten.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, bei welchem Elternteil das Kind seinen ständigen Wohnsitz hat. Dabei wird in erster Linie das Kindeswohl berücksichtigt. Es ist wichtig, dass das Kind eine feste Bezugsperson und einen stabilen Lebensmittelpunkt hat. In der Regel wird derjenige Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wo es am besten betreut und versorgt wird.
Bei der Entscheidung über den ständigen Wohnsitz des Kindes werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, wie zum Beispiel die Bindung des Kindes zu den Eltern, die Wohnverhältnisse, die schulische und soziale Situation des Kindes sowie die Fähigkeit der Eltern, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Es ist wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die im Sinne des Kindeswohls ist und die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird.
Um eine einvernehmliche Einigung mit Ihrer Ex-Partnerin zu erzielen, ist es ratsam, das Gespräch zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die im Sinne von Lena ist. Dabei können auch professionelle Mediatoren oder Familienberater unterstützend tätig werden. Sollte keine Einigung erzielt werden können, besteht die Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich festlegen zu lassen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, der Sie in diesem Verfahren unterstützen kann.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Breitwieser
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