Kindeswohl
April 11, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Enkel wohnt seid Geburt (4 Jahre) bei uns, Rückführung ab Oktober 2017 zwei mal die Woche mit Übernachtung (aggressive Auffälligkeit Jugendamt gemeldet), nach Streit (SMS) holt unsere Tochter mit Zustimmung Jugendamt (Rückführung wurde abgebrochen) Enkel kplt. zu sich. Nun kommt unser Enkel nach 1 ½ Wochen zu uns übers Wochenende. Frage: Was können wir machen unseren Enkel nicht heraus geben zu müssen wenn unser Enkel nicht mit unserer Tochter gehen möchte wenn sie ihn abholt, er sich auch massiv wehrt und sie ihn nur mit „Gewalt“ nehmen könnte ? Verbleibensanordnung wurde vor 3 Monaten abgelehnt weil es eine Rückführung gibt/gab.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gern wie folgt beantworten möchte:
Die Frage ist, weshalb das Jugendamt die Rückführung unterstützt, wenn es nicht klappt mit der Kindesmutter.
Dass die gerichtliche Verbleibensanordnung abgelehnt wurde, ist insoweit auch nicht nachvollziehbar.
Auf der einen Seite muss man der Rückführung natürlich eine Chance geben. Wenn es aber gar nicht klappt und das Kindeswohl gefährdet ist, sollte man die Rückführung abbrechen.
Hier sollte man dann eine erneute Verbleibensanordnung bei Gericht einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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