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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Ärztlich angeordnetes Kontaktverbot mit eigenem Kind

Die Mutter meines Kindes ist zum Arzt gegangen und hat dann das folgende Schreiben vom Arzt bekommen. Somit verwehrt sie mir mein Umgangsrecht mit meiner Tochter da wir getrennt leben und das in unterschiedlichen Bundesländern.

Text der auf dem Zettel (Rezept) vom Arzt steht:
Aus allgemeinmedizin. Sicht ist im Rahmen der in Coronakrise verordneten Kontakt- und Reisebeschränkungen kein Aufenthalt beim Vater in einem anderen Bundesland möglich.

Ist das Rechtens? Kann man dagegen vorgehen?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

rein formal kann man eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht dagegen beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch äußerst gering sein. Denn es entspricht dem Kindeswohl, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Fahrten von einem Bundesland zum anderen beinhalten unnötige Ansteckungsrisiken und gefährden damit das Kindeswohl. Deshalb werden Sie eher keinen Richter finden, der die Mutter dazu zwingen wird, das Kind durch die Gegend fahren zu lassen.
Sie können Ihr Umgangsrecht jedoch durch Videotelefonie ausüben.

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Experte für Familienrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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