Haus und Grundstück durch Scheidung erhalten
September 16, 2013 | 45,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder (20 Jahre) und ich (24 Jahre) haben das Haus und Grundstück, in Folge der Scheidung unserer Eltern, überschrieben bekommen. Das Haus und Grundstück wurden \\\"komplett\\\" überschrieben, es wurde nicht \\\"in der Mitte\\\" getrennt. Im Haus wohnt weiterhin mein Vater und dessen Lebensgefährtin
Ich habe vor auszuziehen und möchte dazu wissen, was für Möglichkeiten ich habe. Da ich schon mehrere Streitigkeiten mit meinem Bruder habe bzw. hatte, weil ich trotz meinen anstehenden Auszugs weiterhin sämtliche Kosten (Darlehen Solaranlage ca. 2.000,00€, jeweils alle 3 Monate wird ein Betrag fällig) Heiz-, Strom-, Wasser-, Abfallkosten, etc. begleichen soll, was ich aber definitiv nicht machen werde.
Da ich von meinem Bruder, wahrscheinlich auf \\\"irgendetwas\\\" festgenagelt werde, möchte ich von Ihnen wissen, welche Möglichkeiten bzw. Optionen mir zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Meine Frage hierzu: Besteht die Möglichkeit, ein Schreiben aufzusetzen, in welchem festgehalten wird, dass ich als Eigentümer von sämtlichen Kosten befreit bin, da ich nicht mehr in dem Haus leben werde? Wie händelt man solch eine Situation?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Man hat hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Sie können auch eine solche Vereinbarung aufsetzen und regeln, dass Sie von den laufenden Kosten befreit sind.
Auf Dauer macht es aber Sinn, dass Sie sich Beide dann dahingehend einigen, dass er das Eigentum allein bekommt und Sie auszahlt.
Wenn er das partout nicht will, kann man das Haus auch in die Teilungsversteigerung bringen.
Dann wird das Haus versteigert und es bleibt nur noch das Geld, über welches Sie sich streiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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