Darf mein Arbeitgeber mir krankheitsbedingt kündigen?
Januar 7, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Babette Krüger
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,
ich heiße Lorenzo Eder und arbeite seit drei Jahren als Verkäufer in einem Einzelhandelsgeschäft. In den letzten Monaten hatte ich vermehrt mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, die meinen Arbeitsalltag stark beeinträchtigt haben. Aufgrund dieser Krankheiten musste ich in regelmäßigen Abständen meinen Arbeitsplatz für Arztbesuche oder Krankheitstage verlassen.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten, dass er aufgrund meiner häufigen Krankheitsausfälle überlegt, mir krankheitsbedingt zu kündigen. Diese Information hat mich sehr verunsichert und besorgt gemacht, da ich meine Arbeitsstelle nicht verlieren möchte, aber auch nicht in der Lage bin, meine Gesundheit zu vernachlässigen.
Meine Frage an Sie lautet daher: Darf mein Arbeitgeber mir aufgrund meiner Krankheitsausfälle kündigen? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, die mich in dieser Situation schützen könnten? Gibt es mögliche Alternativen oder Lösungen, die ich in Betracht ziehen könnte, um meine Arbeitsstelle zu behalten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Eder.
Sehr geehrter Herr Eder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Situation als Verkäufer in einem Einzelhandelsgeschäft und Ihrer Sorge bezüglich einer möglichen krankheitsbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber. Es ist verständlich, dass diese Situation für Sie sehr belastend ist und Sie nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, um sich zu schützen.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber nicht einfach aufgrund Ihrer Krankheitsausfälle kündigen darf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Zunächst muss Ihr Arbeitgeber prüfen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Dazu muss nachgewiesen werden, dass Ihre Krankheit zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betrieb führt und eine weitere Beschäftigung nicht mehr möglich ist. Ihr Arbeitgeber muss auch prüfen, ob er Ihnen andere geeignete Arbeitsplätze im Unternehmen anbieten kann, die Ihren gesundheitlichen Einschränkungen besser entsprechen.
Es ist ratsam, dass Sie sich ärztlich beraten lassen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen, das Ihre gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen bestätigt. Dies kann dazu beitragen, Ihre Situation gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu verdeutlichen und mögliche rechtliche Schritte zu untermauern.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach alternativen Lösungen zu suchen. Möglicherweise ist eine Anpassung Ihrer Arbeitszeiten, eine Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes oder die Inanspruchnahme von betrieblichem Gesundheitsmanagement eine Option, um Ihre Situation zu verbessern und weiterhin im Unternehmen tätig zu sein.
Sollte es dennoch zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen, haben Sie die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie in diesem Fall umfassend beraten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette Krüger, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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