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Rückwirkende Erstattung der Umsatzsteuer bei Wechsel zur Regelbesteuerung

Gefragt am 08.04.2023
18:27 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 372

 

Ich betreibe ein Einzelunternehmen und mache seit dessen Gründung 2021 von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Im Jahr 2022 habe ich hohe Investitionen getätigt und möchte jetzt rückwirkend zu Beginn des Jahres 2022 zur Regelbesteuerung wechseln.

Manche der in 2022 bezogenen Leistungen wurden von Unternehmen in anderen EU-Ländern erworben. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. der Leistung habe ich keine gültige Ustid Nummer besessen. Folgerichtig weisen die Rechnungen die Umsatzsteuer des Landes des Leistungserbringers aus. Nun möchte ich mir diese gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Ein regulärer Vorsteuerabzug ist nicht möglich, da die Umsatzsteuer nicht in DE bezahlt wurde. Eine nachträgliche Rechnungsänderung durch den Leistungserbringer hin zu einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistung scheint auch nicht möglich, da zum Leistungszeitpunkt die Vorraussetzungen hierfür (gültige Ustid Nummer des Käufers) nicht gegeben waren.

Kann ich mir die an die ausländischen Finanzämter abgeführten Beträge über das Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.04.2023
18:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.04.2023
12:13 Uhr

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Beantwortet am 09.04.2023 12:13 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 372

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vorsteuer)

Hallo und vielen Dank für due Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich kommt eine Erstattung nach dem Vorsteuervergütungsverfahren nur für bestimmte Lieferungen oer Leistungen in Frage. Das sind in der Regel Leistungen, die direkt vor Ort beansprucht wurden (z.B ...



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