Umsatzsteuervoranmeldung bei Reverse Charge nötig?
Gefragt am 10.07.202121:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 915 | Bewertung 5/5
Ich habe zum 1. Juni ein Kleinunternehmen (inkl. Kleinunternehmerregelung) gegründet. Nun möchte ich Rechnungen ins EU Ausland stellen und wende dazu das Reverse Charge Verfahren an und verwende natürlich eine Umsatzsteuer ID. Muss ich dann nun monatlich bzw. Vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (was ja dann jedes mal eine 0-Meldung wäre?) oder betrifft es mich gar nicht, weil ich ja eben gar keine Mehrwertsteuer erhebe? Und auch wenn ich irgendwann nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung falle, erhebe ich ja keine Mehrwertsteuer. Was muss ich denn nun melden?
Mit freundlichen Grüßen Julia Kress
21:49 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Morgen Frau Kress,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com.
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG müssen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das gilt auch dann, wenn Sie Rechnungen ins Ausland stellen, weil hier ja der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Reverse Charge) ...
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