umsatzsteuerpflichtig bei freier Mitarbeit in Arztpraxis
Gefragt am 21.05.201614:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2124
Ich bin Freiberufler und umsatzsteuerpflichtig. Als Heilpädagogin bin ich freie Mitarbeiterin in einer Kinder- und Jugendneuropsychiatrischen Praxis, erledige Arbeiten im Auftrag der Ärztin (Diagnostik, Beratung, Therapie). Dafür erhalte ich ein Honorar. Ist dieses Honorar steuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?
14:37 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 01.02.2007 (VR 64/05 NW) sind Leistungen einer Heilpädagogin unter den folgenen Voraussetzung nach § 4 Nr ...
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