Umsatzsteuer Versand nach Frankreich Schwellenwert Ust-Meldung und welche weiteren Meldungen-Pflichten?
Gefragt am 18.01.201905:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1271
Guten Tag, wir (Onlineversandhandel aus DE) sind über die 35.000€ netto Schwellenwert Frankreich gekommen und versenden, seit ein paar Wochen, mit 20% Ust Rechnungen nach Frankreich. Die französische Ust-ID haben wir bereits erhalten und die ersten Ust-Voranmeldungen haben wir auch online nach Paris verschickt. Nun zur Frage. Welche weiteren Meldungen sind zu erfüllen? Z.B. eine Jahresmeldung oder ähnliches? Und wenn ja, wie lauten die jeweiligen Felder auf der Website https://www.impots.gouv.fr.
Es geht uns darum, alle Meldepflichten im Bezug der Ust-Frankreich korrekt zu erfüllen.
Vielen Dank im Voraus
MfG
Nico
05:15 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com ...
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Kommentiert am 18.01.2019 08:47:20 Uhr
Guten Morgen, Ich kann Ihnen diesbezüglich lediglich Auskünfte über die Pflichten in Deutschland mitteilen. Es ist mir jedoch nicht bekannt, dass neben den Voranmeldungen in Frankreich zusätzliche Jahreserklärungen erfolgen müssen. Grundsätzlich wäre der Umsatz aus dem Versandhandel in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung des jeweiligen Jahres anzugeben (Anlage UR, Seite 2 unter F. "in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern". Bezüglich der weiteren notwendigen Angaben bzw. Meldepflichten kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft erteilen. Ich rate Ihnen dazu, sich z.B. bei der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer zu erkundigen. Ansprechpartner sind auf dieser Seite aufgeführt: https://www.francoallemand.com/dienstleistungen/recht-steuern/veranlagung-fiskalbeauftragung/