Sonderwunsch Dachfenster im Büro - direkte oder anteilige Kosten?
Gefragt am 29.12.202000:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 957
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Eigentümer einer 2-geschossigen Wohnung (Wohneinheit) innerhalb einer 5-Eigentümer WEG. Im unteren Teil der Wohnung findet Wohnen statt. Im oberen Teil der Wohnung (Dachgeschoss) betreiben wir unser Büro (Arbeitszimmer). Im Zuge einer Dachsanierung wurden die Dachfenster ausgetauscht. Dabei wurden auf unseren Wunsch hin Aufkeilrahmen montiert, statt der bisherigen flächenbündigen Fenster. Diese Kosten für die Aufkeilrahmen wurden als Sonderwunsch von uns als Sondereigentümer bezahlt.
Meine Frage bezieht sich nun die korrekte Angabe in der Umsatzsteuererklärung: handelt es sich hierbei um direkte Kosten des Arbeitszimmers oder sind die Kosten anteilig (an der Wohneinheit) zu berechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
00:26 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Da das Fenster inkl. Rahmen direkt dem betrieblich genutzten Raum (Arbeitszimmer) zugeordnet werden kann, können die Kosten für den Aufwand betrieblich behandelt werden ...
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