Nachrüstung einer Wallbox bei bestehender PV - USt. als Vorsteuer geltend machen?
Gefragt am 13.10.202312:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 387
Wir betreiben eine PV-Anlage (6,6kWp), die nur für unser Haus genutzt wird. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Wir haben die Anlage Ende 2021 inkl. 19 % USt gekauft und der verkaufte Strom wird uns inkl. USt bezahlt. Wir führen also aktuell 19 % des eingenommenen Geldes sowie 19 % auf die Entnahme des selbstgenutzten Stromes ab. Derzeit liegt unsere errechnete USt. pro Quartal bei etwa 40-50 €.
Wir wollen jetzt eine Wallbox nachrüsten lassen. Können wir diese Kosten (etwa 2100€ netto) "über die Anlage laufen lassen"? Also die auf der Rechnung enthalten Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und dann die Differenz über das Finanzamt auszahlen lassen? Oder wird das nicht akzeptiert werden?
12:44 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Seit 2022 ist der Betrieb von PV-Anlagen in Ihrer Größenordnung nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit. Daher wäre ohnehin kein Gewinn mehr zu ermitteln und Kosten in dem Zusammenhang würden sich nicht mehr auswirken ( § 3c EStG). Abgesehen davon ist die Wallbox kein Bestandteil der PV-Anlage und wird auch nur für das Laden des privaten Kfz verwendet ...
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