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Kleinunternehmer deutliche Umsatzsteigerung

Gefragt am 18.09.2023
18:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 352 | Bewertung 2.3/5

 

Seit vielen Jahren fiel ich unter die Regelung nach § 19 UStG, (Umsätze lagen bei 14000-17000 Euro) nun ist seit Mitte des Jahres der Umsatz unerwartet auf ca. 300.000 Euro gestiegen. Kann ich den Rest des Jahres weiter die Regelung § 19 beibehalten und ab 2024 zur Regelbesteuerung übergehen?

Danke.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2023
18:19 Uhr
 Marcel Simon Marcel Simon Beantwortet am 18.09.2023
17:32 Uhr

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Beantwortet am 18.09.2023 17:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 352 | Bewertung 2.3/5

Antwort von Marcel Simon (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen:

Die Kleinunternehmerreglungen (§19 UStG) für ein laufenden Betrieb orientiert sich im ersten Schritt am Vorjahr (Umsatz-Grenze 22.000€) sowie im zweiten Schritt am laufenden Jahr (Umsatz-Grenze 50.000€). Die Grenze des laufenden Jahres ist immer als Hochrechnung / sachgerechte Prognose zu beurteilen. Somit können Sie bspw ...



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Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Sehr schnell reagiert, wenn auch wohl die Frage nicht richtig beantwortet wurde.
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Siehe Widerspruch von den Herren Christiansen und Stiller, denen ich an dieser Stelle danken möchte. Schade um den Einsatz.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Das kann und möchte ich nicht beurteilen.

Kommentare anderer Experten


Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Widersprochen am 18.09.2023 18:00:48 Uhr

Die Ausführungen des Kollegen Christiansen sind zutreffend, da bei der 50.000 Euro Grenze auf den Beginn des Jahres abzustellen ist. Der Gesetzgeber hat dies in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG formuliert durch das Wort voraussichtlich formuliert: Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Widersprochen am 18.09.2023 17:39:42 Uhr

Leider ist die Antwort nicht korrekt. Siehe UStAE zu § 19 UStG (Abs. 3 und 4 im UStAE) https://datenbank.nwb.de/Dokument/378652_19___1/ Wenn zu Beginn des Jahres ein Umsatz von nicht mehr als 50.000 EUR erwartet wurde, so bleibt der Steuerpflichtige Kleinunternehmer bis zum Ablauf des Jahres. Er muss KEINE Umsatzsteuer im Jahr 2023 erheben.






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