Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Frage zur Umsatzsteuer und Rechnungen zum Jahreswechsel

Gefragt am 29.05.2020
11:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 938

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Umsatzsteuererklärung. Ich bin freiberuflich als Übersetzerin tätig und war bis einschließlich 2018 Kleinunternehmerin. Seit 2019 gebe ich vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab, die Umsatzsteuer wird auch vierteljährlich vom Finanzamt abgebucht (unabhängig davon, wann die Rechnung bezahlt wurde). Nun stellt sich folgende Frage zum Thema Rechnungen zum Jahreswechsel: Für die Einkommensteuererklärung gilt ja das Zufluss-/Abflussprinzip, das heißt, ich berücksichtige alle Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben des Jahres 2019, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wie ist das aber nun mit der Umsatzsteuererklärung? Gilt hier dasselbe Prinzip? Wie verhält es sich mit Rechnungen, die ich zwar im Dezember gestellt habe, aber die erst im nächsten Jahr bezahlt wurden? Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich ja bereits im Dezember abgegeben, die Umsatzsteuer wurde aber erst im Januar abgebucht. Sind diese Rechnungen in der Umsatzsteuererklärung 2019 zu berücksichtigen, oder erst in 2020? Und noch eine letzte Frage: Sind Rechnungen aus 2018, die ich im Dezember 2018 noch als Kleinunternehmer gestellt habe, aber erst im Januar 2019 bezahlt wurden, in der Umsatzsteuererklärung unter Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer anzugeben? Danke im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Miriam

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.05.2020
11:07 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 29.05.2020
11:47 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.05.2020 11:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 938

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich haben Sie im Rahmen der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) die Möglichkeit die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung