Frage zur Umsatzsteuer und Rechnungen zum Jahreswechsel
Gefragt am 29.05.202011:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1102
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Umsatzsteuererklärung. Ich bin freiberuflich als Übersetzerin tätig und war bis einschließlich 2018 Kleinunternehmerin. Seit 2019 gebe ich vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab, die Umsatzsteuer wird auch vierteljährlich vom Finanzamt abgebucht (unabhängig davon, wann die Rechnung bezahlt wurde). Nun stellt sich folgende Frage zum Thema Rechnungen zum Jahreswechsel: Für die Einkommensteuererklärung gilt ja das Zufluss-/Abflussprinzip, das heißt, ich berücksichtige alle Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben des Jahres 2019, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wie ist das aber nun mit der Umsatzsteuererklärung? Gilt hier dasselbe Prinzip? Wie verhält es sich mit Rechnungen, die ich zwar im Dezember gestellt habe, aber die erst im nächsten Jahr bezahlt wurden? Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich ja bereits im Dezember abgegeben, die Umsatzsteuer wurde aber erst im Januar abgebucht. Sind diese Rechnungen in der Umsatzsteuererklärung 2019 zu berücksichtigen, oder erst in 2020? Und noch eine letzte Frage: Sind Rechnungen aus 2018, die ich im Dezember 2018 noch als Kleinunternehmer gestellt habe, aber erst im Januar 2019 bezahlt wurden, in der Umsatzsteuererklärung unter Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer anzugeben? Danke im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Miriam
11:07 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich haben Sie im Rahmen der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) die Möglichkeit die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen ...
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