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Frage zu nicht steuerbaren Umsätzen in der Umsatzsteuererklärung

Gefragt am 21.02.2020
03:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1164

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiberuflich als Übersetzerin tätig, und seit letztem Jahr gilt für mich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung, das heißt ich muss Umsatzsteuern ausweisen. Ich habe für 2019 bereits vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt gesendet. Für Rechnungen an Kunden in Frankreich wird ja gemäß Reverse-Charge-Verfahren von meiner Seite aus keine Umsatzsteuer berechnet, da es sich um nicht steuerbare Umsätze handelt. Die Beträge dieser Rechnungen habe ich in der Umsatzsteuervoranmeldung jeweils unter "Nicht steuerbare Leistungen gemäß $18b Satz 1 Nr. 2" aufgeführt und in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet. In Bezug auf die Umsatzsteuererklärung habe ich nun eine Frage. Ich finde keine entsprechende Zeile im Formular für die Umsatzsteuererklärung. Könnten sie mir sagen, in welche Zeile diese Umsätze eingetragen werden müssen (also Rechnungen von mir (Deutschland) für eine Leistung (übersetzter Text) an ein Unternehmen im EU-Ausland)? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Miriam

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.02.2020
03:54 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.02.2020
06:01 Uhr

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Beantwortet am 21.02.2020 06:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1164

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

In der Umsatzsteuererklärung 2019 müssen diese Leistungen in Zeile 115 im Bereich "I ...



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