Beginn der Abschreibung bei Vorkasse und Buchung der Beträge
Gefragt am 26.03.202111:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1044
Ausgangslage: Selbstständig (EÜR). Ist-Versteuerung. Umsatzsteuerpflichtig.
Beispiel-Sachverhalt: Bestellung eines Computers am 22.02.2021 für 1.547 € inkl. MwSt.. Bezahlung des vollständigen Betrages per Vorkasse am 22.02.2021 (eine Rechnung liegt zum Zeitpunkt nicht vor). Lieferung des Computers am 11.03.2021 samt Rechnung.
Wann (Februar, März) werden welche Beträge (Nettobetrag, Umsatzsteuer) wo (Konten) gebucht und wann beginnt die Abschreibung?
11:39 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Umsatzsteuer)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Die Vorsteuer ist erst dann abzugsfähig, wenn eine Rechnung vorliegt und gezahlt wurde oder alternativ eine Rechnung vorliegt und geliefert wurde. Der Computer darf zudem erst dann abgeschrieben werden, wenn er geliefert wurde und damit genutzt werden kann ...
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