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Wenn die Übungsleiterpauschale überschritten wird...

Gefragt am 27.03.2024
12:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 256

 

Bis dato habe ich nebenberufliche Dozententätigkeiten als Lehrkraft für Pflegeberufe über die Übungsleiterpauschale laufen lassen. In diesem Jahr (2024) werde ich die Grenze von 3000 Euro jedoch überschreiten. Wie ist jetzt hier vorzugehen? Muss ich eine Kleinunternehmerregelung eingehen? Welcher Freibetrag bezogen auf die Umsatzsteuer kann ich hier als freier Dozent ausschöpfen. Wie sehe eine mögliche Rechnung aus, im Kontext einer freiberuflichen Nebentätigkeit, die über 3000 im Jahr einbringen würde jedoch 10.000 Euro nicht überschreitet?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.03.2024
12:46 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.03.2024
13:00 Uhr

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Beantwortet am 27.03.2024 13:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 256

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

1. Gewinnermittlung
Soweit der Freibetrag von 3.000 EUR überschritten wird, unterliegt der Überschuss der Einkommensteuer. Sie geben die Einkünfte (den 3.000 EUR übersteigenden Betrag) auf der Anlage S in Zeile 13 an und tragen dann in Zeile 38 noch einmal die Gesamteinnahmen ein und "davon steuerfrei 3 ...



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