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Warte auf Steuernummer und UST-ID. Darf ich trotzdem anfangen zu verkaufen?

Gefragt am 13.07.2020
13:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017

 

Schönen Guten Tag,

ich habe ein Gewerbe der Rechtsform Einzelunternehmen angemeldet und warte seit einiger Zeit immer noch auf die Antwort des Finanzamts bezüglich des steuerlichen Erfassungsbogen. Ich mache nicht Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.
Zu meiner Tätigkeit: Ich betreibe einen Online Shop und verkaufe diverse Waren im B2C Bereich (Verkauf nur in Deutschland)
Da ich noch auf die Antwort des FA warte, besitze ich noch keine Steuernummer für und noch keine Umsatzsteuer-ID für mein Gewerbe.
Dürfte ich nun trotzdem schon anfangen zu verkaufen oder muss ich zwingend auf meine Nummern warten?
Ich hatte mal gelesen das man laut §§33 des UStDV auch Kleinbetragsrechungen schreiben kann, auf denen dann die Angabe der Steuernummer oder UST.ID fehlen darf. Darf ich das so anwenden?

Es stellt sich mir halt die Frage, ob ich die Rechnungen der verkauften Waren, als Einnahmen verbuchen darf und dies auch vom FA akzeptiert wird, wenn keine Steuernummer oder UST-ID draufsteht.
Ich habe bereits beim FA angefragt jedoch bekomme ich nur Sachbearbeiter ans Telefon, die kein Wissen in der Materie besitzen.
Ich besitze zudem auch keine private Steuernummer, da ich bisher noch keine Steuererklärung abgegeben habe!

Ich würde mich sehr über eine kompetente und ausführliche Antwort freuen

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.07.2020
13:58 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 13.07.2020
17:56 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.07.2020 17:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Die Steuernummer gehört nach § 14 Abs. 4 UStG zu den Pflichtangaben und muss somit auf Ihren Rechnungen enthalten sein. Die Steuernummer kann durch die Umsatzsteuer-identifikationsnummer ersetzt werden ...



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