Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Veräußerungsgewinn bei Verkauf von teilgeerbten Immobilien

Gefragt am 01.11.2012
16:51 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2481

 

1. Ca. 1970 Bau einer Gewerbehalle auf eigenem Grund zum Zwecke der Vermietung

2. 1980 erbt der Sohn des Erbauers die Halle

3. 12.06.2002 Tod dieses Sohnes, da kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Neue Eigentümer der Halle werden somit die Ehefrau zu 1/2 und die vier Kinder zu je 1/8 in Erbengemeinschaft.

4. 21.08.2009 Teilungsversteigerung der Halle, Erwerb durch zwei der Kinder zum Preis von 150.000,- €

5. 30.09.2011 Verkauf der Halle an einen Dritten zum Preis von 205.000,- €

Ich habe die Halle gemeinsam mit meinem Bruder im Rahmen der Teilungsversteigerung erworben. Wir waren vor der Teilungsversteigerung bereits zu je 1/8 Miteigentümer. Mir geht es um die grundsätzliche Feststellung eines Veräußerungsgewinnes. Die Abschreibung/Werbungskosten etc. können daher zunächst ausgeklammert bleiben.

Meine Fragen:

a) Fällt ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn an und wie hoch ist dieser bzw. wie errechnet er sich?

b) Wie wirkt sich ein Veräußerungsgewinn steuerlich für uns aus (z.B. gemäß individuellem Einkommensteuersatz oder pauschalbesteuert)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.11.2012
16:51 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.11.2012 17:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2481

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass das betrachtete Grundstück stets im Privatvermögen (entweder in Ihrem oder in dem des Erblassers) gehalten und nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahme nicht zutrifft ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung