Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Steuerliche Anerkennung eines dritten Studiums im Ausland

Gefragt am 02.03.2020
16:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1153

 

Ich habe mit einem Erststudium ( 31.08.2009 – 04.01.2013, Saxionhochschule Enschede / Niederlande ) meinen Bachelor of Physiotherapy erlangt und im Anschluß berufsbegleitend den Master of Public Health ( 01.04.2014 – 22.07.2016 , Leuphana Universität Lüneburg ) gemacht um in der Gesundheitsbranche wissenschaftlich arbeiten zu können.

Die erhofften beruflichen Möglichkeiten haben sich im Anschluß nicht ergeben, da die potentiellen Arbeitgeber sehr viel Wert auf wissenschaftliche Arbeitspraxis legen und der Master of Public Health dem nicht gerecht wird.

Deshalb habe ich am 01.09.2019 an der Universität Maastricht / Niederlande den international anerkannten Studiengang zum Health Sciences Research Master begonnen ( Vollzeit ), der
07 / 2021 abgeschlossen sein wird.

Seit Studienbeginn wohne ich in Maastricht und habe nur geringfügige Einkünfte auf 450,-€ - Basis ( zuvor in 2019 lagen meine Einkünfte Brutto bei 800 – 900 € monatlich ) .

Ist es möglich, für dieses dritte Studium meine Aufwendungen ( Studiengebühren, Miete etc. ) steuerlich geltend zu machen obwohl ich in Maastricht gemeldet bin und seit 2020 nur geringe Einkünfte habe ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.03.2020
16:44 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 02.03.2020
16:56 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.03.2020 16:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1153

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Studiengängen aus meiner Sicht jeweils um eine Zweitausbildung, bei dem in diesem Fall das dritte Studium auf den vorhergehenden Studiengängen aufbaut. Daher liegen dem Grunde nach aus meiner Sicht abzugsfähige Werbungskosten vor. (Vorweggenommene) Werbungskosten können Sie allerdings nur dann geltend machen, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung