Steuerliche Anerkennung eines dritten Studiums im Ausland
Gefragt am 02.03.202016:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1153
Ich habe mit einem Erststudium ( 31.08.2009 – 04.01.2013, Saxionhochschule Enschede / Niederlande ) meinen Bachelor of Physiotherapy erlangt und im Anschluß berufsbegleitend den Master of Public Health ( 01.04.2014 – 22.07.2016 , Leuphana Universität Lüneburg ) gemacht um in der Gesundheitsbranche wissenschaftlich arbeiten zu können.
Die erhofften beruflichen Möglichkeiten haben sich im Anschluß nicht ergeben, da die potentiellen Arbeitgeber sehr viel Wert auf wissenschaftliche Arbeitspraxis legen und der Master of Public Health dem nicht gerecht wird.
Deshalb habe ich am 01.09.2019 an der Universität Maastricht / Niederlande den international anerkannten Studiengang zum Health Sciences Research Master begonnen ( Vollzeit ), der
07 / 2021 abgeschlossen sein wird.
Seit Studienbeginn wohne ich in Maastricht und habe nur geringfügige Einkünfte auf 450,-€ - Basis ( zuvor in 2019 lagen meine Einkünfte Brutto bei 800 – 900 € monatlich ) .
Ist es möglich, für dieses dritte Studium meine Aufwendungen ( Studiengebühren, Miete etc. ) steuerlich geltend zu machen obwohl ich in Maastricht gemeldet bin und seit 2020 nur geringe Einkünfte habe ?
16:44 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Studiengängen aus meiner Sicht jeweils um eine Zweitausbildung, bei dem in diesem Fall das dritte Studium auf den vorhergehenden Studiengängen aufbaut. Daher liegen dem Grunde nach aus meiner Sicht abzugsfähige Werbungskosten vor. (Vorweggenommene) Werbungskosten können Sie allerdings nur dann geltend machen, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind ...
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