Prozesskosten als Selbständiger absetzbar ?
Gefragt am 11.02.201509:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1864
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in 06/14 als Selbständiger einen Prozess gegen meinen Ex-Franchisegeber in der 2. Instanz verloren und musste daher die Einstiegs- & lfd. Gebühren nachträglich bezahlen -> ca. 45.000 Euro zzgl. eigene RA-Gebühren. Dafür mussten meine Frau als Arbeitnehmer & ich als Selbständiger unser Haus beleihen und dann gemeinsam einen privaten Kredtit aufnehmen (40.000 Euro). Was kann ich / was können wir - WO & IN WELCHER HÖHE - in der Steuererklärung 2014 ansetzen / absetzen? Danke für Ihren qualifizierten Tipp schon im Voraus & natürlich Ihnen alles Gute für 2015. MfG Rudi W.
09:59 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
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Prozesskosten und die damit im Zusammenhang stehenden Folgekosten sind nach BFH vom 01.12.1987, BStBl II 2088, 431 Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart dergestalt zusammenhängt, dass er durch sie verursacht oder veranlasst ist ...
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