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Onlineplattformen neues Gesetz

Gefragt am 09.01.2023
09:46 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 523

 

Hallo, es gibt ab Januar 2023 ein neues Gesetz dass Ebay ( alle Onlineplattformen ) die privaten Nutzer beim Finanzamt melden müssen wenn sie jährlich über 2000€ einnehmen oder im Jahr 30 Pakete verkaufen.
Sollte man dadrüber kommen erwartet mich dann ein Bußgeld? Bin ja Rentner und mache keine Steuererklärung.
Was passiert dann? Strafe oder muss ich nur eine Steuererklärung machen und nachzahlen?
Hätte auch keine Belege über die Artikel die ich verkaufe weil ich u.a. geschenktes verkaufe. Wird das Finanzamt dann schätzen?
Was ist wenn das Finanzamt mich als gewerblich einstuft, bekomme ich dann eine Strafe?
Bitte verständlich erklären, danke.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.01.2023
09:46 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.01.2023
10:00 Uhr

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Beantwortet am 09.01.2023 10:00 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 523

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

es kommt darauf an, ob Sie hier nur private Sachen verkaufen und z.B. wegen der Auflösung einer Sammlung die Grenzen sprengen. Insofern wäre es wichtig, dass Sie genau aufzeichnen, woher die verkauften Sachen stammen (Geschenke: von wem zu welchem Anlass erhalten?). Sofern es nur der (Ab-)Verkauf privater Gegenstände ist, sind Sie ja nicht gewerblich und es wäre keine Strafe zu erwarten ...



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