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Liebhaberei Lawi-Betrieb

Gefragt am 04.01.2012
21:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3270

 

Guten Abend.

Aufgrund suczessiver, permanenter Gesetzesänderungen (allesamt dokumentiert), verbunden mir steuerlicher "Kaumberatung", sah ich mich 2004 gezwungen, Gewerbe anzumelden wegen der 33%- Zukaufregelung, um gesamtbetrieblich nicht gewerblich zu werden.
Kurz_ die Eigenproduktion im spezialisierten Lawi-Betrieb wurde zu teuer.

In der Folge weitere Gesetzesänderungen, Lawi wurde weiter zurück gefahren. Folge: Verluste, die Beraterbüro mit Gewinn aus Gewerbebetrieb verrechnet hat.

Ekst-erklärung wurde von mir unterschrieben und an`s Fa.

Verluste in Lawi 06 bis 09.
2011 Schreiben des Fa, Überprüfung auf Liebhaberei.

Seither habe ich mich mit diesem Thema beschäftigt und mich interessiert hier nur die Frage, wie ist, für einen betriebswirtschaftlichen Laien verständlich, der Begriff "Totalgewinn" zu definieren?

Für eine verständliche Antwort wäre ich dankbar.

Eine Zusatzfrage werde ich zu so später Stunde nicht stellen und wünsche einen schönen Abend.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.01.2012
21:05 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 05.01.2012 09:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3270

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum steuerlichen Begriff "Totalgewinn", welche ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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