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Krankenversicherung bei geringfügiger + freiberuflicher Beschäftigung

Gefragt am 30.09.2009
21:52 Uhr | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7956

 

Meine Frau (Kinderpflegerin) arbeitet bis jetzt auf "400€-Basis". Ihr jährliches Einkommen beträgt daraus nur ca. 3000€.
Nun hat sie das Angebot, zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit mit einem Jahreseinkommen von ca. 2800Euro anzunehmen. Bis jetzt ist Sie über die Familienversicherung mit mir gesetzlich krankenversichert. Kann dies so bleioben, oder muss Sie selber Versicherungsbeiträge zahlen? Und muss Sie Lohnsteuer bezahlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.09.2009
21:52 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 01.10.2009
06:27 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2009 06:27 Uhr | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7956

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Fragen im Rahmen der Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes.
Die Antwort bezieht sich auf den konkret von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Ergänzungen, Veränderungen usw. beeinflussen und verändern möglicherweise das rechtlich Ergebnis.



1. Familienversicherung
Ihre Frau verdient im Rahmen des MiniJobs 250 € im Monat.
Nach § 10 SGB II sind Familienangehörige in der Familienversicherung versichert, wenn das Gesamteinkommen des Familienangehörigen unter 360 € monatlich liegt. Die Grenze für das Gesamteinkommen erhöht sich bei einem MiniJob auf 400 €.
Eine hauptberufliche Selbständigkeit schließt die Familienversicherung aus ...



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