Krankenversicherung bei geringfügiger + freiberuflicher Beschäftigung
Gefragt am 30.09.200921:52 Uhr | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7956
Meine Frau (Kinderpflegerin) arbeitet bis jetzt auf "400€-Basis". Ihr jährliches Einkommen beträgt daraus nur ca. 3000€.
Nun hat sie das Angebot, zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit mit einem Jahreseinkommen von ca. 2800Euro anzunehmen. Bis jetzt ist Sie über die Familienversicherung mit mir gesetzlich krankenversichert. Kann dies so bleioben, oder muss Sie selber Versicherungsbeiträge zahlen? Und muss Sie Lohnsteuer bezahlen?
21:52 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Fragen im Rahmen der Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes.
Die Antwort bezieht sich auf den konkret von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Ergänzungen, Veränderungen usw. beeinflussen und verändern möglicherweise das rechtlich Ergebnis.
1. Familienversicherung
Ihre Frau verdient im Rahmen des MiniJobs 250 € im Monat.
Nach § 10 SGB II sind Familienangehörige in der Familienversicherung versichert, wenn das Gesamteinkommen des Familienangehörigen unter 360 € monatlich liegt. Die Grenze für das Gesamteinkommen erhöht sich bei einem MiniJob auf 400 €.
Eine hauptberufliche Selbständigkeit schließt die Familienversicherung aus ...
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