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Hausbau mit ELW und Photvoltaikanlage

Gefragt am 21.08.2015
13:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1868

 

Finanzierung läuft auf beide Ehepartner. Eigentümer im Grundbuch ist nur der Ehemann.
Rechnungen vom Hausbau größtenteils auf beide Ehepartner, einzelne nur auf den Mann.

Erste Frage: Kann nur der Mann als Vermieter der ELW auftreten, sodass nur er Mieteinnahmen erzielt und sind dennoch alle Werbungskosten absetzbar, obwohl die Schuldzinsen und viele Rechnungen auf beide Eheleute laufen?

Rechnung über Installation und Kauf Photovoltaik läuft auf beide Eheleute.

Zweite Frage: Kann hier ebenfalls der Mann diese allein betreiben, somit als Einzelunternehmen ggü. dem Finanzamt auftreten und dennoch (bei Verzicht auf Kleinunternehmerregelung) die volle Mehrwertsteuer und Werbungskosten geltend machen, obwohl die Schuldzinsen und die Rechnung auf beide Eheleute laufen? (Beim Betreiber wird die Anlage erst noch angemeldet und würde dann auch nur auf den Mann angemeldet werden)
Grund dafür ist, dass die Frau nach Elternzeit evtl. nur noch auf 450€ Basis arbeitet und es bei Einnahmen Probleme mit der Familienversicherung bei der Krankenkasse geben könnte.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.08.2015
13:12 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.08.2015 15:07 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1868

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

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Werden Vermietungsaufwendungen von einem gemeinsamten Konto bzw. aus gemeinsam aufgenommenen Darlehensmittel beglichen, so interessiert es nicht, welcher Ehegatte sie wirtschaftlich getragen hat. Sie gelten immer als für die Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet und sind damit steuerlich abzugsfähig (BFH- Urteile vom 02 ...



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