Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung in GBR
Gefragt am 26.08.202020:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1198 | Bewertung 5/5
A möchte seine Immobilie in eine GBR als Gesamthandseigentum einbringen. B bringt de facto nichts (1,- EUR) in die GBR ein. Die Kapital- und Sacheinlagen sind fest und maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter an der Gewinnverteilung sowie für die Ausübung der Stimmrechte.
Fallen bei der Immobilienübertragung Grunderwerbsteuer an?
20:12 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
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