Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

GMBH Liquidation oder Verschmelzung mit Einzelfirma

Gefragt am 24.09.2012
17:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6936

 

Fall: U-Berater hat vor 10 Jahren Firma als 1-Mann GmbH gegründet. Seit drei Jahren wird Geschäft als Einzelunternehmer betrieben, die GmbH existiert aber auf dem Papier weiter.
Die GmbH macht kein Geschäft, hat keinen Besitz, keine Mitarbeiter, keine offenen Forderungen, keine Verbindlichkeiten etc.. Einzig ein Verlustvortrag in der GmbH ist ggf. interessant und sollte idealerweise steuerlich für den Einzelunternehmer erhalten bleiben bzw. übernommen werden.
Jetzt soll die GmbH kostengünstig und schnell liquidiert oder mit der Einzelfirma (Umsatz unter 100tsd Euro) verschmolzen werden.
Die Löschung der GmbH dauert lange. Es muss beim Handelsregister angemeldet werden und es ist ein Sperrjahr abzuwarten. Wenn aber die GmbH mit einer bestehenden Einzelfirma verschmolzen wird, muss es doch schneller gehen und auch kostengünstiger werden.
Durch den Wegfall des Sperrjahres fallen ja auch keine Kosten für Jahresabschluss, Offenlegungsbilanz, Bilanzveröffentlichung beim Elektronischen Bundesanzeiger, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaften etc. an. So Komplex ist ja in diesem Fall (1-Mann GmbH, keine Verbindlichkeiten, kein Besitz, keine Mitarbeiter etc. etc.) der Verschmelzungsvertrag nicht.
Fragen:
1. Was kostet die Verschmelzung (Steuerberater, Notar)?
Geschäftswert GmbH zB 1€.
2. Übernimmt die Einzelfirma bzw. der Einzelunternehmer den Verlustvortrag der GmbH?
3. Ist Verschmelzung also schneller und kostengünstiger als Liquidation?

Alle sonstigen rechtlichen Vor-/Nachteile spielen hier keine Rolle. Es geht ausschließlich um die Gesamt-Kostenfrage und ggf. um Erhalt (bzw. Übertrag auf den Einzelunternehmer) des Verlustvortrages der GmbH.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.09.2012
17:57 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.09.2012 10:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6936

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Kosten einer Verschmelzung:

Die Kosten einer Verschmelzung hängen nicht am Geschäftswert der GmbH ab ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 14 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung