Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Gesonderte und Einheitliche Feststellungserklärung für GbR - Richtige Eintragungen

Gefragt am 31.05.2019
22:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1362

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einige Fragen zu Eintragungen in der Gesonderten & Einheitlichen FE.

Folgender Sachverhalt: GbR mit 2 Gesellschaftern (selbständige Arbeit, kein Gewerbe)

Ein Gesellschafter hat Sacheinlagen (Büroausstattung) und Kapitaleinlagen geleistet. Der andere nicht. Vertraglich wurde ein Vorabgewinn in Höhe von 25 % für den Gesellschafter, der besagte Einlagen erbracht hat, vereinbart.

Gewinnhöhe 60.000 € im Wirtschaftsjahr 2017
Vorabgewinn (25%) für Gesellschafter A = 15.000 €
Restgewinn 45.000 € zu verteilen nach 60 % und 40 %

Ich habe nun den Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage FE1 angelegt.

Sind folgende Eintragungen richtig?

ANLAGE FE1 / Gesellschaft Summe der Besteuerungsgrundlagen / Punkt 3 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) = Laufende Einkünfte (Zeile 5) nach Schlüssel zu verteilen
= Gesamtgewinn ohne Abzug des Vorabgewinns (60.000€)
Ist der Eintrag in dieser Zeile richtig?


ANLAGE FE1 / Feststellungsbeteiligte / Punkt 5 (Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen)
hier habe ich beide Gesellschafter aufgeführt.

Für Gesellschafter A, der einen Vorabgewinn von 25 % bekommt, habe ich bei laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit in Zeile 6 den Gewinn nach Abzug vom Vorabgewinn (45.000) eingetragen und den Vorabgewinn (15.000 €) in Zeile 8. Ist das richtig ?

Für Gesellschafter B, der keinen Vorabgewinn bekommt, habe ich unter dem Punkt laufende Einkünfte aus seöbständiger Arbeit in Zeile 6 den Gewinn nach Abzug vom Vorabgewinn (45.000) eingetragen und nichts in Zeile 8, da kein Vorabgewinn. Ist das richtig?

Also konkret geht es um die richtigen Zeileneintragungen für
-den Eintrag der Gesamtgewinns ohne Abzug des Vorabgewinns, (60.000)
-den Eintrag des Vorabgewinns (15.000)
-den Eintrag des Restgewinns (45.000)

Muss in der Anlage FB nicht auch der 25%ige Vorabgewinn beim jeweiligen Gesellschafter oder wenigstens die Erwähnung dieses Umstands aufgeführt bzw. eingetragen werden?

Müssen in der Gesonderten und Einheitlichen FE nicht auch die Einlagen aufgeführt werden?
Wir hatten diese zwar in einer Tabelle zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag bereits dem Finanzamt vorgelegt aber muss diesbezüglich nicht auch eine Eintragung in der Erklärung stattfinden? Ich finde hierzu keine passende Zeile.

Ich bin Ihnen für die Antwort sehr dankbar!!!

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.05.2019
22:13 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 31.05.2019
22:36 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 31.05.2019 22:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1362

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie tragen ein:

ANLAGE FE1
nach Schlüssel zu verteilen 45 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung