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GbR Auflösung

Gefragt am 27.10.2011
15:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8005

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine 2-Mann GbR soll aufgelöst werden. Das Kapitalkonto eines Gesellschafters ist positiv das des anderen negativ. Das negative Kapitalkonto kann nicht ausgeglichen werden, da finanziell nicht möglich. Laut Steuerberater wird das negative Konto entsprechend als Gewinn in der Einkommenssteuer dieses Gesellschafters versteuert.
Was passiert mit dem positiven Konto, kann dieses bei dem entsprechenden Gesellschafter als Verlust in der Einkommensteuer angegeben werden?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2011
15:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.10.2011 16:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8005

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Hier gehe ich davon aus, dass es in Ihrem Fall um eine gewerblich tätige GbR ...



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