Fahrtenbuch
Gefragt am 20.12.202016:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 956
Ein Fahrtenbuch vom Finanzamt wird verworfen, da es nicht jede einzelne Fahrt, sondern die Fahrten pro Tag zu immer den gleichen Hausverwaltungen bzw. Objekten enthält. Es ist z. B. angegeben: 10.12.2018 8.00 - 14.00 Hausverwaltung X, Hausverwaltung Y, Hausverwaltung Z: 100 km.
Gibt es ein Urteil, in dem diese Vorgehensweise positiv ausgelegt wird bzw. was kann ich gegen die Nichtanerkennung des Fahrtenbuches jetzt unternehmen?
Danke.
16:24 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich sind die Fahrten einzeln aufzuzeichnen. Insbesondere sind Datum und Ziel (genaue Bezeichnung: Straßennamen) der jeweiligen Fahrten auszuweisen. Fehlt es an einer Einzelaufzeichnung so ist das Fahrtenbuch formal nicht anzuerkennen ...
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