Fahrtenbuch
Gefragt am 20.12.202016:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 76
Ein Fahrtenbuch vom Finanzamt wird verworfen, da es nicht jede einzelne Fahrt, sondern die Fahrten pro Tag zu immer den gleichen Hausverwaltungen bzw. Objekten enthält. Es ist z. B. angegeben: 10.12.2018 8.00 - 14.00 Hausverwaltung X, Hausverwaltung Y, Hausverwaltung Z: 100 km.
Gibt es ein Urteil, in dem diese Vorgehensweise positiv ausgelegt wird bzw. was kann ich gegen die Nichtanerkennung des Fahrtenbuches jetzt unternehmen?
Danke.

16:24 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich sind die Fahrten einzeln aufzuzeichnen. Insbesondere sind Datum und Ziel (genaue Bezeichnung: Straßennamen) der jeweiligen Fahrten auszuweisen. Fehlt es an einer Einzelaufzeichnung so ist das Fahrtenbuch formal nicht anzuerkennen ...
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