Corona-Soforthilfe Umsatz Kleinunternehmerregelung
Gefragt am 05.10.202009:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1145
Guten Tag,
zählt die Corona-Soforthilfe (Berlin) zum Bruttoumsatz der Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR dazu oder darf ich 22.000 EUR + Soforthilfe einnehmen? In welcher Zeile der Einkommensteuererklärung muss ich die Soforthilfe dann eintragen?
Vielen Dank
09:37 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich unterliegt die Corona-Soforthilfe nicht der Umsatzsteuer, da es sich nicht um eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt gem ...
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