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Corona-Soforthilfe Umsatz Kleinunternehmerregelung

Gefragt am 05.10.2020
09:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1145

 

Guten Tag,

zählt die Corona-Soforthilfe (Berlin) zum Bruttoumsatz der Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR dazu oder darf ich 22.000 EUR + Soforthilfe einnehmen? In welcher Zeile der Einkommensteuererklärung muss ich die Soforthilfe dann eintragen?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.10.2020
09:37 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.10.2020
11:29 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.10.2020 11:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1145

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich unterliegt die Corona-Soforthilfe nicht der Umsatzsteuer, da es sich nicht um eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt gem ...



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