Betriebsaufgabe Aufgabebilanz Schlussbilanz
Gefragt am 27.05.201519:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2505
Guten Abend allerseits.
Betriebsaufgabe wurde dem Finanzamt bereits im Mai mitgeteilt , bei den 2 Angestellten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 6 Monate.
Frage:
Ist es richtig, dass die Aufgabebilanz zum Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit erstellt werden muss (in diesem Fall Mai), und die Schlussbilanz nach erfolgtem Abverkauf des Betriebsvermögens und zur Beedndigung des Angestelltenverhältnisses (November)? Falls ja, könnte man der Einfachheithalber auch den 31.12.15 nehmen? bzw in welchem Zeitraum muss die Abwicklung erfolgen?
Vielen Dank!
19:47 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
bei Ihrer Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie ein Einzelunernehmen/Gewerbebetrieb haben (keine Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft) und Ihren Gewinn nach EÜR ermitteln (Bitte melden, falls anders).
Es gibt hier nicht 2 verschiedene Zeitpunkte, sondern nur einen, nämlich den, wenn der Tätigkeit vollends eingestellt ist ...
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