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Betriebsaufgabe Aufgabebilanz Schlussbilanz

Gefragt am 27.05.2015
19:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2505

 

Guten Abend allerseits.


Betriebsaufgabe wurde dem Finanzamt bereits im Mai mitgeteilt , bei den 2 Angestellten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 6 Monate.

Frage:
Ist es richtig, dass die Aufgabebilanz zum Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit erstellt werden muss (in diesem Fall Mai), und die Schlussbilanz nach erfolgtem Abverkauf des Betriebsvermögens und zur Beedndigung des Angestelltenverhältnisses (November)? Falls ja, könnte man der Einfachheithalber auch den 31.12.15 nehmen? bzw in welchem Zeitraum muss die Abwicklung erfolgen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2015
19:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.05.2015 00:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2505

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

bei Ihrer Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie ein Einzelunernehmen/Gewerbebetrieb haben (keine Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft) und Ihren Gewinn nach EÜR ermitteln (Bitte melden, falls anders).

Es gibt hier nicht 2 verschiedene Zeitpunkte, sondern nur einen, nämlich den, wenn der Tätigkeit vollends eingestellt ist ...



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