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Autoleasing absetzen

Gefragt am 28.11.2020
14:34 Uhr | Einsatz: € 29,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

 

Hallo,

ich bin zur Zeit freiberufler (Künstler/Musiklehrer an der Ksk angemeldet) Umsatzsteuer befreit.

Um meine sehr unsichere Situation zu verändern (wegen Covid19), habe ich mich entschieden für eine Festestelle zu bewerben, und habe ich die tatsächlich bekommen.
Ich werde künftig wahrscheinlich meine Künstlerische Tätigkeit reduzieren müssen aber (nach Covid19) weiter ausüben.

Meine neue Position (ab 01.01.2021) ist "Stellvertretender Musikschulleiter", vergütung TvöD 10.
Da die Musikschule dezentralisiert ist werde ich ein Auto brauchen.
Ich besitze jetzt noch kein.
In der Auschreibung stand: Privat Pkv nötig.

Ich möchte gerne das Auto leasen (schon ab 79€/Monat möglich) um Kapital zu sparen und um die steuerliche Vorteile zu profitieren.

Meine Frage ist:
Werde ich die Leasingraten und Versicherung absetzen können als angestellter? oder soll bzw. kann ich das Auto mit meinem Steuernummer als freiberufler anmelden um die Raten absetzen zu können?
Wie soll ich das Auto am besten erwerben damit ich maximale steuerlich Vorteil habe?
Welche möglichkeiten gibt es?

In die Leasingportalen muss man immer auswählen zwischen Privat oder Gewerblich.
Würde sinn machen eine Nebengewerbe zu gründen (z.B. kleine Handelsfirma)?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.11.2020
14:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.11.2020
14:49 Uhr

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Beantwortet am 28.11.2020 14:49 Uhr | Einsatz: € 29,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich würde die Möglichkeit bestehen, das Auto über freiberufliche Tätigkeit zu erwerben bzw. abzusetzen, wenn die Nutzung für die freiberufliche Tätigkeit mind. 10% p.a. beträgt. In dem Fall könnten Sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug als Betriebsausgabe absetzen. Allerdings müssten Sie für die private Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten für die Musikschule, dazu gleich näheres) aber fiktive Einnahmen erfassen ...



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