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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem Einzelunternehmen und einer UG

Gefragt am 27.12.2009
21:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5598

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Person A:
hauptberuflich angestellt,
Nebenerwerb: Einzelunternehmen,
50% Eigentumsanteil an einer mit Person B erworbenen Privatimmobilie(trägt alle Kosten wie Heizung, Warm- und Kaltwasser, Kanal, Grundsteuer etc. außer Strom)

Person B:
hauptberuflich angestellt,
Nebenjob im Einzelunternehmen von Person A auf 400€ Basis,
50% Eigentumsanteil an der mit Person A erworbenen Privatimmobilie(trägt nur Stromkosten)

Person A nutzt für sein Einzelunternehmen im Nebenerwerb zu 100% ein „Arbeitszimmer“ in der gemeinsamen Privatimmobilie als Büro, Warenlager, Schraubenlager, und Lager für Verpackungsmaterial. Dieses „Arbeits“-Zimmer stellt den Mittelpunkt der nebenberuflichen Tätigkeit dar. Die Gesamttätigkeit im Nebenerwerb umfasst ca. 80% im häuslichem Arbeitszimmer und ca. 20% im Außendienst.
Kann Person A für das häusliche Arbeitszimmer Aufwendungen dafür absetzen?
Besteht beispielsweise die Möglichkeit die umlaufenden Kosten für das Arbeitszimmer in der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe anzusetzen?
oder
die Möglichkeit der Vermietung dieses Zimmers nur von Person A an sein eigenes Einzelunternehmen (obwohl Person B 50 % Eigentumsanteil am Zimmer besitzt) oder umgekehrt (Vermietung durch Person B an das Einzelunternehmen von Person A)?
Wenn es möglich ist durch Vermietung das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, würden für Person A oder B bei der Einkommensteuererklärung Mieteinnahmen anfallen, wie kann man die Nebenkosten gegenrechnen?
Beispiel:
Einzelunternehmen bezahlt: 2400 € Miete pro Jahr an Person A oder B
Insgesamt fallen 2000€ an Raumkosten an(Strom, Zinsen, Grundsteuer…)
Kann Person A oder B dann die gesamten Kosten dafür ansetzen oder wegen des Eigentumsverhältnisses nur 50% der Kosten bzw. nur die Kosten, die die jeweilige Person(Person A:alle Kosten ausser Strom; Person B nur Stromkosten) auch tatsächlich gezahlt hat?

Für das Jahr 2010 wird eine UG „haftungsbeschränkt“ von Person A und Person B gegründet, für die kein anderer Raum als das jetzige „Arbeitszimmer“ zu Verfügung steht.
Die Vermietung soll hier auch nur durch eine Person an die UG erfolgen, ist dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse (jeder 50 %) möglich? Wie verhält es sich mit den Nebenkosten, da diese ja aufgeteilt getragen werden, Person A sämtliche Nebenkosten bis auf Strom und Person B nur Strom. Kann dennoch eine Person der UG die gesamten Nebenkosten in der Einkommensteuererklärung als Ausgabe geltend machen?
Sofern eine Vermietung durch Person A und B gemeinsam an die UG erfolgen muss, können dann die Nebenkosten nur von der Person abgerechnet werden, die sie auch tatsächlich bezahlt hat oder können beide Vermieter jeweils einfach die Hälfte der Nebenkosten ansetzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.12.2009
21:53 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 28.12.2009
10:17 Uhr

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Beantwortet am 28.12.2009 10:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5598

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind nach aktueller Gesetzeslage grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann abziehbar, wenn mehr als 50 % der beruflichen und geschäftlichen Tätigkeit dort ausgeführt werden und keine anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht ...



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