Absetzen Arbeitszimmer
Gefragt am 10.07.201214:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3284
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgendem Sachverhalt haben wir eine Frage:
Mein Ehemann (Angestellter) und ich (Minijob) haben die Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung abgegeben.
Mein Minijob ist ein reiner Heimarbeitsplatz (kein anderer Arbeitsplatz).
Können wir das hierzu genutzte Arbeitszimmer (erfüllt alle Voraussetzungen für eine steuerrechtliche Anrechnung) absetzen, obwohl ich selbst keine Steuern bezahlt habe?
Vielen Dank für eine kurze Antwort inkl. §.
Mit freundlichen Grüßen
14:03 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Besteuerung des Arbeitsentgelts aus Minijobs auf 400 Euro Basis kann entweder nach den Lohnsteuermerkmalen erfolgen oder durch pauschale Lohnsteuererhebung erfolgen ...
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