Kauf und Umbau von 2 Häusern Schenkung an Ehefrau vor Einzug Familienwohnheim zus. Freibetrag
Gefragt am 02.10.202313:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 436
Guten Tag
meine Frau und ich haben 2016 zwei alte Häuser auf einem Grundstück für 600.000 EUR gemeinsam gekauft.(Je 1/2). Nur ich (Ehemann) habe das bezahlt. Die Häuser waren teilweise vermietet. Wir haben geplant den Mietern
zu kündigen und die beiden Häuser sehr umfangreich zu sanieren. Das wurde auch so gemacht. Unsere Tochter ist dann 2018 in das Vorderhaus gezogen, und wir sind 2019 in das Hinterhaus gezogen. (Die erheblichen Umbaukosten haben meine Frau und ich etwas zu je 50% getragen)
(ca. 1 Mio)
Frage:
Zählt die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 zu dem zusätzlichen Freibetrag für Familienwohnheime. Bzw. kann ich heute noch 500.000 EUR an meine Frau verschenken?
13:17 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Schenkungssteuer)
Sehr geehrter Fragesteller
Die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 und der zusätzliche Freibetrag für Familienwohnheime:
Die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 kann unter bestimmten Voraussetzungen zum zusätzlichen Freibetrag für Familienwohnheime zählen. Bei der Schenkung eines Familienheims zwischen Ehegatten ist die Befreiung von der Schenkungsteuer wertmäßig nicht begrenzt, gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Um die Steuerbefreiung für das Familienheim in Anspruch nehmen zu können, muss das Haus als Familienwohnheim genutzt werden, d ...
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