Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"

Kauf und Umbau von 2 Häusern Schenkung an Ehefrau vor Einzug Familienwohnheim zus. Freibetrag

Gefragt am 02.10.2023
13:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 216

 

Guten Tag

meine Frau und ich haben 2016 zwei alte Häuser auf einem Grundstück für 600.000 EUR gemeinsam gekauft.(Je 1/2). Nur ich (Ehemann) habe das bezahlt. Die Häuser waren teilweise vermietet. Wir haben geplant den Mietern
zu kündigen und die beiden Häuser sehr umfangreich zu sanieren. Das wurde auch so gemacht. Unsere Tochter ist dann 2018 in das Vorderhaus gezogen, und wir sind 2019 in das Hinterhaus gezogen. (Die erheblichen Umbaukosten haben meine Frau und ich etwas zu je 50% getragen)
(ca. 1 Mio)

Frage:
Zählt die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 zu dem zusätzlichen Freibetrag für Familienwohnheime. Bzw. kann ich heute noch 500.000 EUR an meine Frau verschenken?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.10.2023
13:17 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 02.10.2023
16:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.10.2023 16:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 216

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller

Die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 und der zusätzliche Freibetrag für Familienwohnheime:

Die Schenkung von 1/2 der beiden Häuser im Jahr 2016 kann unter bestimmten Voraussetzungen zum zusätzlichen Freibetrag für Familienwohnheime zählen. Bei der Schenkung eines Familienheims zwischen Ehegatten ist die Befreiung von der Schenkungsteuer wertmäßig nicht begrenzt, gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Um die Steuerbefreiung für das Familienheim in Anspruch nehmen zu können, muss das Haus als Familienwohnheim genutzt werden, d ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung