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Versteuerung Dienstfahrzeug Elektroauto

Gefragt am 25.11.2023
16:08 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 334

 

Guten Tag,

ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst und mir wurde die Übernahme eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung angeboten. Da es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, würde der geldwerte Sachvorteil mit 0,25% pauschal versteuert werden. Bei Lademöglichkeit Zuhause und im ortsfesten Betrieb wurden mir nun zusätzlich angeboten:

1. monatliche Pauschale (Auslagenersatz) in Höhe von €70
2. kostenloses Laden im Betrieb - steuerfrei
3. Erstattung von nachgewiesenen Stromkosten am Ende des Jahres - steuerfrei

Ich habe mich mit dem Schreiben des BMF vom 20.09.2020 beschäftigt und sehe nicht, daß ich €70 monatlich steuerfrei erhalten darf, da ich die Möglichkeit des Ladens im Betrieb habe. Auch sehe ich nicht, daß das kostenlose Laden und die Erstattung nachgewiesener Stromkosten steuerfrei sind, da laut BMF mit der Zahlung der monatlichen Pauschale sämtliche steuerfreie Ansprüche abgegolten sind. Dennoch werden die Zahlungen laut Kollegen und der Buchhaltung nicht versteuert. Irre ich mich, wenn ich da einen Fehler vom Betrieb sehe? Die Frage wäre dann auch, wie die zu versteuernden Zahlungen (geldwerter Vorteil kostenloses Laden und Erstattung Stromkosten) denn zu versteuern wären? Über die Lohnsteuer mit einem festgelegten Prozentsatz oder über die Einkommensteuererklärung?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2023
16:08 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 26.11.2023
15:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.11.2023 15:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 334

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Richtig. Wenn eine zusätzliche kostenfreie Lademöglichkeit im Betrieb besteht, darf die Pauschale höchstens 30 € betragen. Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten des Arbeitnehmers für den Ladestrom abgegolten ...



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