Lohnabrechnung und Kurzarbeitergeld geldwerter Vorteil Pkw Nutzung
Gefragt am 27.03.202014:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1850
Hallo,
als Arbeitnehmer mit einem Brutto von 6000 € mtl. in der Steuerklasse 1.
Bisher wird ein Geldwerter Vorteil (1% Regel) von 500 € auf der Lohnabrechnung ausgewiesen/ zugerechnet.
Die Firma geht ab 1.4. in 50% Kurzarbeit
Wie wirkt sich dieses auf den Geldwerten Vorteil aus?
14:23 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag,
der geldwerte Vorteil bleibt auch bei Kurzarbeit weiterhin Bestandteil Ihres Ist-Bruttoentgeltes, wenn Ihnen das Fahrzeug weiterhin zur Verfügung gestellt wird. Die grundsätzliche Möglichkeit der Privatnutzung besteht ja auch bei Kurzarbeit unvermindert fort ...
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